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VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 60a Abs. 2; VwGO § 123
Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung aus familiären Gründen nach Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer Duldung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478
- VGH Bayern, 19.04.2022 - 10 CE 22.271
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 10 CE 21.1427
Erfolgreicher Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478
Von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers im Zusammenhang mit einem nicht zur Verfügung stehenden Pass ist auszugehen, wenn ein Abschiebungsversuch gescheitert ist oder eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nach §§ 3 ff. AufenthV nicht möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 17).Die Ausländerbehörde hat diese Erfahrungen zu substantiieren und zu plausibilisieren (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 17 m.w.N.).
Im Übrigen wird die Duldung nach § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG widerrufen, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 18 m.w.N.).
- VG Augsburg, 18.04.2019 - Au 9 K 19.30361
Erfolgloses Asylverfahren eines zuletzt in Südafrika lebenden kongolesischen …
Auszug aus VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478
Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben kongolesischer Staatsangehöriger, reiste mit einem ihm von der kongolesischen Auslandsvertretung in Südafrika ausgestellten Reisepass und einem ihm von der deutschen Auslandsvertretung in Südafrika vom 5. September 2018 bis 10. Oktober 2018 erteilten Besuchsvisum nach Deutschland ein und ist nach anschließendem erfolglosem Asylverfahren seit dem 21. August 2019 vollziehbar ausreisepflichtig (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [im Folgenden: Bundesamt], Bescheid v. 15.2.2019; Abweisung der Klage hiergegen durch VG Augsburg, U.v. 18.4.2019 - Au 9 K 19.30361; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung hiergegen durch BayVGH, B.v. 21.8.2019 - 1 ZB 19.32515; Bundesamt, Abschlussmitteilung v. 2.9.2019, Behördenakte Bl. 170 ff.), seiner Ausreisepflicht aber bisher nicht nachgekommen.
- VG Arnsberg, 07.09.2023 - 10 L 704/23 vgl. hierzu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 28. September 2007 - 24 CE 07.1347 -, Rn. 16, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 5. Januar 2022 - Au 6 E 21.2478 -, Rn. 19 und 24 juris (verneint in einer derartigen Konstellation bereits das Rechtsschutzbedürfnis).