Rechtsprechung
   VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,2386
VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478 (https://dejure.org/2022,2386)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478 (https://dejure.org/2022,2386)
VG Augsburg, Entscheidung vom 05. Januar 2022 - Au 6 E 21.2478 (https://dejure.org/2022,2386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,2386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60a Abs. 2; VwGO § 123
    Erfolgloser Eilantrag auf Aussetzung der Abschiebung aus familiären Gründen nach Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer Duldung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 10 CE 21.1427

    Erfolgreicher Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478
    Von einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers im Zusammenhang mit einem nicht zur Verfügung stehenden Pass ist auszugehen, wenn ein Abschiebungsversuch gescheitert ist oder eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nach §§ 3 ff. AufenthV nicht möglich ist (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 17).

    Die Ausländerbehörde hat diese Erfahrungen zu substantiieren und zu plausibilisieren (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 17 m.w.N.).

    Im Übrigen wird die Duldung nach § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG widerrufen, wenn die der Abschiebung entgegenstehenden Gründe entfallen (vgl. BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 10 CE 21.1427 - Rn. 18 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 18.04.2019 - Au 9 K 19.30361

    Erfolgloses Asylverfahren eines zuletzt in Südafrika lebenden kongolesischen

    Auszug aus VG Augsburg, 05.01.2022 - Au 6 E 21.2478
    Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben kongolesischer Staatsangehöriger, reiste mit einem ihm von der kongolesischen Auslandsvertretung in Südafrika ausgestellten Reisepass und einem ihm von der deutschen Auslandsvertretung in Südafrika vom 5. September 2018 bis 10. Oktober 2018 erteilten Besuchsvisum nach Deutschland ein und ist nach anschließendem erfolglosem Asylverfahren seit dem 21. August 2019 vollziehbar ausreisepflichtig (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge [im Folgenden: Bundesamt], Bescheid v. 15.2.2019; Abweisung der Klage hiergegen durch VG Augsburg, U.v. 18.4.2019 - Au 9 K 19.30361; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung hiergegen durch BayVGH, B.v. 21.8.2019 - 1 ZB 19.32515; Bundesamt, Abschlussmitteilung v. 2.9.2019, Behördenakte Bl. 170 ff.), seiner Ausreisepflicht aber bisher nicht nachgekommen.
  • VG Arnsberg, 07.09.2023 - 10 L 704/23
    vgl. hierzu: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 28. September 2007 - 24 CE 07.1347 -, Rn. 16, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 5. Januar 2022 - Au 6 E 21.2478 -, Rn. 19 und 24 juris (verneint in einer derartigen Konstellation bereits das Rechtsschutzbedürfnis).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht